Unsere Adresse
Züri-Spitex
Lerchenhalde 2
8046 Zürich
E-mail: info@zueri-spitex.ch
Allgemeines
Die Einsätze in der Krankenpflege erfolgen auf ärztliche Verordnung.
Die Qualitätssicherung wird durch eine gezielte Pflegeplanung und regelmässige Dokumentation sichergestellt sowie nach den Richtlinien der Gesundheitsdienste des Kantons Zürich gemessen und regelmässig überprüft.
Spitexleitung wird zwecks Qualitätssicherung regelmässig Besuche bei den Patient:innen zu Hause erstatten. Am Ende der Zusammenarbeit findet obligatorisch ein Austrittsgespräch mit den PatientInnen statt.
Die Grenzen der Pflege zu Hause.
Die Pflege zu Hause ist nicht mehr möglich:
wenn die Situation des Klienten eine ständige Präsenz von Spitex Personal über längere Zeit erfordert
wenn sich die Situation des Klienten so verändert, dass künftig Hilfe von aussen in sehr kurzer Zeit verfügbar sein muss
wenn der Klient die notwendigen Pflege- und Betreuungsmassnahmen wiederholt verweigert
wenn sich die Situation des Patienten stark verschlechtert (psychisch oder physich)
wenn medizinisch-technische Hilfsmittel benötigt werden, die zu Hause nicht einsetzbar bzw. zu teuer sind.
Die Leistung der Krankenpflege ist
gemäss Krankenversicherungsgesetz
eine krankenkassenpflichtige Leistung. Der Tarif richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen den Krankenkassen
und dem Spitex Verband und ist einheitlich im ganzen Kanton.
Die hauswirtschaftlichen Leistungen
werden gemäss der Tarifordnung in Rechnung gestellt. Diese sind keine krankenkassenpflichtigen Leistungen, es sei denn, es besteht eine Zusatzversicherung.
